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Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRO EQUI Buchberger

Jessica Buchberger

Hüttenstraße 22

49170 Hagen a.T.W.
info@proequi-buchberger.de
+49 170 121 63 46

 

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, sowie die Bearbeitung von zur Verfügung gestellten Gegenständen zwischen PRO EQUI Jessica Buchberger als Dienstleisterin/Verkäuferin und Ihnen als Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen.

 

 

§2 Vertragsabschluss 

Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Termine gelten nach beidseitiger Zusage zu einem konkreten Termin als angenommen. Mit der Terminvereinbarung nehmen Sie die Preisliste zur Kenntnis und akzeptieren die AGB. Mit der Lieferung von Ware bzw. von Dienstleistung erfolgt der Vertragsabschluss. Mit Anfang der Anfahrt zum vereinbarten Termin oder Beginn der Bearbeitung einer Sache beginnt die Dienstleistung. Bestellungen gelten mit Auftragsbestätigung als angenommen. Warenbestellung auf Kundenwunsch (Sonderanfertigungen) gelten nach

Bestätigung als Vertragsabschluss.

 

§ 3 Vertragsarten

Die Bedingungen eines Dienstvertrages liegen für alle Kontroll-, Anpassungs-, Bearbeitungs- sowie Beratungstätigkeiten zugrunde. Bei Warenverkauf liegen die Bedingungen eines Werkvertrages zugrunde.

Der Werkvertrag gilt nur für das Produkt (z. B. Sättel) an sich, nicht aber für Kaufberatung bzw. Erstanpassung. Diese erfolgen gemäß den Richtlinien eines Dienstvertrages.

 

§ 4 Preise; Zahlung; Fälligkeit; Zahlungsverzug

(1) Es gilt die jeweils gültige Preisliste von PRO EQUI Jessica Buchberger, welche auf www.proequi-buchberger.de einzusehen ist. 

 

(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Dienstleistungen und Waren direkt vor Ort ohne Abzug in bar oder per EC-Karte zu bezahlen oder wenn meine Rechnung bei Ihnen vorliegt Zug um Zug gegen Lieferung der Ware oder Herausgabe der mir zur Verfügung gestellten und von mir bearbeiteten Sachen. Alle nicht aufgeführten Preise sind bei Bedarf im

Vorfeld kundenseitig zu erfragen.

 

(3) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Preisen enthalten. Liefer- und Versandkosten sind nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist.

 

(4) Bei Zahlung auf Rechnung geraten Sie mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Entstehende Mehrkosten für das Mahnverfahren, Inkassoverfahren oder die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes sowie Zinsen werden Ihnen bei Verzug ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Terminänderungen und -absagen 

Terminänderungen oder -absagen haben, unabhängig von den Hintergründen, rechtzeitig telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Bei Terminabsagen innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 50% der Kosten der Dienstleistung zzgl. Anfahrt in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder auch bei Nichtabsage und Nichterscheinen Ihrerseits werden Dienstleistung und Anfahrt in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Vermittlung von Sätteln 

Für vermittelte Sättel wird keine Garantie und Gewährleistung übernommen, da es sich um einen Privatkauf zwischen Ihnen und einem anderen (privaten) Verkäufer handelt. 

 

§ 7 Anprobe von neuen Sätteln 

Beratung, Anprobe und Probereiten von neuen Sätteln wird mit 200€ in Rechnung gestellt. Sollten Sie sich innerhalb von einem Monat nach dem Termin zu einem Kauf entscheiden UND der Kaufbetrag des neuen Sattels mehr als 2.500€ betragen, werden die 200€ in voller Höhe auf den Kaufpreis des Sattels angerechnet. Entscheiden Sie sich für einen Sattel und möchten diesen eine Woche zur Probe behalten, wird eine Testgebühr in Höhe von 100€ pro angefangener Woche berechnet. Sofern der Testsattel behalten wird, wird die Testgebühr angerechnet. Für Beschädigung (Kratzer im Leder, Sturzschäden oder zu starke Abnutzungserscheinungen etc.) haftet der Kunde.

 

§ 8 Kauf eines Sattels oder Anpassung eines Sattels 

Eine Gewähr für die Passgenauigkeit eines neuen Sattels wird nur für den Zeitpunkt der Übergabe des Sattels übernommen. Bei Anpassung eines bereits vorhandenen Sattels wird die Passgenauigkeit für den Tag des Termins festgestellt, soweit es die Möglichkeiten (Pferd, Sattel, Reiter) dies hergeben. Es kann hierbei grundsätzlich keine Gewähr übernommen werden, da der Sattel nicht in Zusammenarbeit mit PRO EQUI Buchberger angeschafft wurde. Demnach wird bei Anpassung von bereits vorhandenen Sätteln, welche anderweitig erworben wurden, lediglich eine bestmögliche Passgenauigkeit in Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten geschuldet. Dem Kunden wird beim Termin die Möglichkeit gegeben, den Sattel nach Anpassung vor Ort beim Reiten zu testen und hierbei Mängel anzuzeigen. Einer anschließenden Reklamation wird ausdrücklich widersprochen.

Bitte beachten Sie, dass sich ein Pferd durch Training, Pausen, Krankheit, Haltung, Fütterung, Nutzung, Alter, Wachstum oder abhängig von der Jahreszeit innerhalb von kurzer Zeit stark verändern kann und somit auch kurzfristig nach Übergabe eines passgenauen Sattels oder Anpassung eines vorhandenen Sattels erneut ein Termin zur Nachkontrolle bzw. Anpassung notwendig sein kann. Erforderliche Polster- und Anpassungsarbeiten stellen keine Nachbesserung im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung dar. Erfolgt eine Änderung auf Anweisung Dritter (z.B. Reitlehrer) oder, entgegen der Empfehlung von PRO EQUI Jessica Buchberger, auf Anweisung des Kunden, wird die Passgenauigkeit des Sattels ausgeschlossen. Die Beurteilung Dritter (z.B. Reitlehrer) hat keine Relevanz für eine Reklamation.

Beim Kauf eines neuen Sattels ist der Termin zur Auslieferung und die Anpassung bei Auslieferung im Kaufpreis enthalten; Fahrtkosten sind gemäß aktueller Preisliste zu leisten. Leder ist ein Naturprodukt und unterliegt daher Schwankungen in Farbe, Oberflächenstruktur (Narben, Falten, Stiche etc.) sowie Steife und Dicke. Verformungen und Abnutzungserscheinungen (zum Teil asymmetrisch) in Form von z.B. Farbverlust des Leders durch Nutzung beim Reiten (Druck und Reibung), Körperwärme sowie Körperfeuchtigkeit von Pferd und Reiter oder äußerer Witterungseinflüsse (Sonne, Regen etc.) stellen keinen Mangel dar, sondern sind unabdingbare Eigenschaft des Werkstoffs Leder. Aus Abnutzungserscheinungen ergibt sich kein Anspruch auf Nachbesserung.

 

§ 9 Liefer- und Leistungszeit 

Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt 

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum vom PRO EQUI Jessica Buchberger. An den mir zur Verfügung gestellten und von mir bearbeiteten Sachen erwerbe ich bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein Pfandrecht nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

§ 11 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht 

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

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